Zweikampf

(Duell, Mensur), verabredeter Kampf zwischen Personen mit tödlichen Waffen nach vereinbarten oder hergebrachten Regeln. Da der Zw. nicht mehr besonders unter Strafe gestellt ist, gelten die allgemeinen Vorschriften (z.B. Bestrafung wegen Totschlag, Körperverletzung). Die (nicht lebensbedrohenden) studentischen Bestimmungsmensuren sind nicht strafbar. Kartellträger.

(Duell) ist der verabredete Kampf zweier Menschen mit (tödlichen) Waffen. Der Z. dient im mittelalterlichen Recht als Entscheidungsmittel. Im Strafrecht war der Z. bis 1969 privilegiertes Tötungsdelikt bzw. Körperverletzungsdelikt. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005; Walter, W., Das Duell in Bayern, 2002

ist ein verabredeter Kampf zweier Personen nach vereinbarten oder hergebrachten Regeln. Er ist nach den allgemeinen Vorschriften, insbes. als Körperverletzung oder Tötung, strafbar. Die studentische Bestimmungsmensur ist ein Z. Die Körperverletzung eines davon Beteiligten mit dessen Einwilligung ist nicht strafbar, da sie nicht sittenwidrig ist (§ 228 StGB).




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