Verbrauchsüberlassung

, BtMR: (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 6b BtMG) Vergehen: Zuführen einer Betäubungsmittel-Dosis zum sofortigen Verbrauch (Alleinkonsum oder Mitgenuss), ohne dass der Adressat an dem Stoff selbst Verfügungsgewalt erlangt.




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