Vereinbarungsdarlehen ist das Darlehen oder Sachdarlehen, das dadurch entsteht, dass der Schuldner, der dem Gläubiger Geld oder andere vertretbare Sachen schon aus einem anderen Grund schuldet, mit diesem nachträglich vereinbart, dass das Geld oder die Sachen als Darlehen oder Sachdarlehen geschuldet werden sollen. Lit.: Stein, /., Das Vereinbarungsdarlehen, 1935
Weitere Begriffe : Unmittelbarkeitszusammenhang | Reichsversicherungsamt | Schuldzins |
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