Verfahrensgrundsätze allgemeine Prinzipien der Durchführung eines Prozesses (wobei jedoch nicht jeder Grundsatz in allen Verfahrensarten gilt). Dazu gehören vor allem der Öffentlichkeits-, Mündlichkeits-, Unmittelbarkeits-, Verhandlungs-, Verfügungs- und Untersuchungsgrundsatz sowie der Grundsatz des rechtlichen Gehörs.
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