Verfahrensgrundsätze

allgemeine Prinzipien der Durchführung eines Prozesses (wobei jedoch nicht jeder Grundsatz in allen Verfahrensarten gilt). Dazu gehören vor allem der Öffentlichkeits-, Mündlichkeits-, Unmittelbarkeits-, Verhandlungs-, Verfügungs- und Untersuchungsgrundsatz sowie der Grundsatz des rechtlichen Gehörs.

Die deutschen Prozessordnungen sind unterschiedlich nach bestimmten rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichtet. Die wichtigsten dieser sog. Prozessgrundsätze oder -maximen sind: Öffentlichkeits-, Mündlichkeits-, Verhandlungs-, Verfügungs-, Untersuchungs-, Offizial- und Konzentrationsgrundsatz sowie der Grundsatz des rechtlichen Gehörs.




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