Verfassungsgrundsatz

ist der für die Verfassung wesentliche Grundsatz (z. B. die Gewaltenteilung, die Durchführung von Wahlen, die Bindung von [Gesetzgebung,] Verwaltung und Rechtsprechung an Gesetz und Recht [Art. 20 GG], die Gliederung des Staates in Länder, die Garantie von Grundrechten u. a. m). Lit.: Reimer, F., Verfassungsprinzipien, 2001




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