Verhältnis

ist die Beziehung zwischen mindestens zwei Gegebenheiten. Partiarisches V. ist die Beziehung zwischen zwei Personen, auf Grund deren in Verfolgung unterschiedlicher eigener Interessen die eine Person einen Teil des Erwerbs der anderen erhalten soll (z. B. partiarisches Darlehen als Hingabe vertretbarer Sachen gegen einen Anteil an dem mit Hilfe des Darlehens erzielten Gewinn). Schuldverhältnis




Vorheriger Fachbegriff: Verhörmethoden | Nächster Fachbegriff: Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen