Verkaufslizenz (Verkaufskonzession, Vertriebslizenz), eine betriebsbezogene Erlaubnis des öffentlichen Rechts, die einen Gewerbetreibenden zum Handel bestimmter Güter berechtigt. Sie ist nötig z. B. für Apotheken, Milchhändler, nach landesrechtlichen Gesetzen auch für Betriebe, die mit Giftwaren handeln. Von der V. zu unterscheiden sind Genehmigungen, die für einzelne private oder gewerbliche Verkaufsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben sind, z.B. im Grundstücksverkehrsgesetz.
Weitere Begriffe : Direktorium | Licht- und Fensterrecht | Bindung |
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