Verklammerungsprinzipist im Strafrecht der Grundsatz zur Begründung einer Tateinheit, der besagt, dass zwei an sich selbständige Handlungen durch eine dritte Handlung zu einer Tateinheit verklammert werden, wenn sie jeweils zu dieser dritten Handlung in Tateinheit stehen und die verklammernde Tat mindestens ebenso schwer ist wie die beiden anderen Taten (z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Raub).
Weitere Begriffe : Anrufungsauskunft | Pfandentlassung | Schlägerei |
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