Vermögensvorteil

(§ 263 StGB) ist die günstigere Gestaltung der Vermögenslage. Die Vorteilsverschaffungsabsicht beim Betrug muss auf einen V. gerichtet sein. Der V. ist rechtswidrig, wenn der Täter auf ihn keinen Anspruch hat.




Vorheriger Fachbegriff: Vermögensverzeichnis | Nächster Fachbegriff: Vermögenswerte Rechte


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen