Vermittlungsbudget

Im Recht der Arbeitsförderung nach dem SGB III waren bis zum 31. 12. 2008 zahlreiche Leistungen zur Unterstützung der Arbeitsvermittlung wie z. B. die sog. Mobilitätshilfen sehr detailliert geregelt, was zu einer gewissen Unübersichtlichkeit führte und individuellen Lösungen teilweise im Wege stand.

Durch das G zur Neuausrichtung der arbeitsmartpolitischen Instrumente v. 21. 12. 2008 (BGBl. I 2917) ist mit Wirkung v. 1. 1. 2009 an die Stelle dieser Regelungen das Vermittlungsbudget getreten, aus dem Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose weniger bürokratisch individuell gefördert werden können.




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