Vermögensvorteil(§ 263 StGB) ist die günstigere Gestaltung der Vermögenslage. Die Vorteilsverschaffungsabsicht beim Betrug muss auf einen V. gerichtet sein. Der V. ist rechtswidrig, wenn der Täter auf ihn keinen Anspruch hat.
Weitere Begriffe : Scheidemünze | Öffentliche Sicherheit und Ordnung | Steuerschuldner |
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