Vernachlässigen von Schutzbefohlenen Wer Personen unter 18 Jahren oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit Wehrlose, die seiner Obhut unterstehen, seinem Hausstand angehören oder ihm in einem Dienst(Arbeits)verhältnis untergeordnet sind, böswillig vernachlässigt und dadurch gesundheitlich schädigt, wird nach § 225 StGB im Regelfall mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Der Täter handelt böswillig, wenn seiner Handlungsweise verwerfliche Motive (nicht bloß Charakterschwäche) zugrundeliegen.
Weitere Begriffe : Generalklauseln | Abweichung des Kausalverlaufs | Sachschaden |
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