Verpflichtungsvertrag Für ein Verpflichtungsgeschäft ist i.d.R. der Abschluss eines Vertrags zwischen den Beteiligten nötig. Nur ausnahmsweise kommt ein einseitiges Verpflichtungsgeschäft vor, wie z.B. bei der Auslobung.
Weitere Begriffe : Mängelbeseitigung | Münzvertrag | Halbteilung |
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