Versicherung, anwaltliche Formfreie (ggf. auch mündliche) Erklärung eines Rechtsanwalts über in seiner Berufstätigkeit wahrgenommene Tatsachen, deren Richtigkeit anwaltlich und damit unter Bezugnahme auf die Berufs- und Standespflichten versichert wird. Sie kann taugliches Mittel der Glaubhaftmachung im Zivilprozess sein.
Weitere Begriffe : Landwirtschaftliche Altershilfe | Arbeitsdirektor | Vereinigungsfreiheit |
MMnews
|