Vertragsverhandlungen Aushandlung des Vertragstextes durch verhandlungsbefugte Unterhändler. Teil des mehrphasigen und einfachen Verfahrens beim Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages. Nach Art.9 Abs. 1 WVK gilt der Vertragstext grundsätzlich als angenommen, wenn alle Unterhändler zustimmen (Einstimmigkeitsprinzip). Nach Art. 9 Abs. 2 WVK kann zur Annahme eines Vertragstextes bei internationalen Konferenzen nach dem Mehrheitsprinzip entschieden werden.
Weitere Begriffe : Duldungsanspruch, -pflicht | Veräußerungsverlust | Allgemeine Verwaltung |
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