Vertriebene

Deutsche

sind Personen, die ihren Wohnsitz im Zusammenhang mit den Ereignissen des 2. Weltkrieges infolge Vertreibung, insbes. durch Ausweisung oder Flucht, verloren haben. Ihre Rechtsstellung und soziale Förderung ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) i. d. F. v. 10. 8. 2007 (BGBl. I 1902) m. Änd., geregelt.




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