Verunglimpfung Verstorbenerbesonders schwere Ehrenkränkung gegenüber dem Toten und den Hinterbliebenen unter Verletzung des Pietätsgefühls. Strafbar auf Antrag der Eltern, der Kinder, des Ehegatten oder der Geschwister des Verstorbenen § 189 StGB.
Weitere Begriffe : Primärrecht | apostolisch | Brandverhütung |
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