Verursacherprinzip

(umweltrechtliches) ist ein Grundsatz des Umweltrechts (Umweltschutz), wonach Kosten umweltrechtlicher Maßnahmen dem Verursacher angelastet werden sollen. Für die Umweltpolitik der Europäischen Union ist es ein in Art. 191 II AEUV (früher Art. 174 II EGV) genannter Handlungsgrundsatz.




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