Umweltrecht
ist die Gesamtheit der die Umwelt betreffenden Rechtssätze. Geplant ist ein Umweltgesetzbuch. Einzelne wichtige Umweltgesetze sind das Atomgesetz, das Baugesetzbuch, das Bundes- immissionsschutzgesetz, das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoff Verordnung, das Kreislaufwirtschafts- /Abfallgesetz, das Umwelthaftungsgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz usw. Lit.: Umweltrecht, hg.v. Storm, P., 18.A. 2007; Schmidt, R./Kahl, W., Umweltrecht, 7. A. 2006; Landmann, R. v./Rohmer, G., Umweltrecht (Lbl.), 48. A. 2006; Hoppe, W./Beckmann, M./Kauch, P., Umweltrecht, 2. A. 2000; Epiney, A., Zur Einführung - Umweltvölkerrecht, JuS 2003, 1066; Bundesimmissions- schutzgesetz (Lbl.), hg. v. Kotulla, M., 2004; Kloepfer, M., Umweltrecht, 3. A. 2004
(Umweltschutzrecht): alle Vorschriften zum Schutz der Umwelt vor nachteiligen Einwirkungen, zur Beseitigung ökologischer Schäden und zur Erhaltung einer lebenswerten Umwelt. Umwelt ist hierbei in einem weiten Sinne zu verstehen und umfasst Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, das Klima, die Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter (vgl. § 1 BundesImmissionsschutzgesetz). Das Umweltrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern in einer Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen geregelt.
Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Schutz von Gewässern einschließlich dem Grundwasser, das Tierschutzgesetz (TierSchG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNat SchG) und das Bundeswaldgesetz (BWa1dG) zum Schutz von Pflanzen und Tieren sowie allgemein das Atomgesetz (AtG), das Gentechnikgesetz (GenTG), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBod SchG) u. a.
Um das Umweltrecht zu harmonisieren und zu systematisieren, haben seit 1988 zwei von der Bundesregierung beauftragte Professorenkommissionen ein aus zwei Bänden bestehendes einheitliches Umweltgesetzbuch (UGB) erarbeitet. 1992 wurde eine weitere Sachverständigenkommission berufen, die 1997 einen
eigenständigen Entwurf vorgelegt hat (SK-UGB). Ende 2007 wurde ein Referentenentwurf eines UGB vorgelegt. Er sieht sechs Bücher vor. Ein allgemeiner Teil wird durch besondere Teile ergänzt. Die Verabschiedung eines UGB wurde zuletzt im Frühjahr 2009 von einer Bundesregierung abgelehnt.
Abfallrecht, Atomrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht
Umweltschutz.
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