Verwaltungsbeschwerde

nannte man die in Verwaltungsgesetzen vorgesehene förmliche Beschwerde an die nächsthöhere Behörde. Ihre Bedeutung ist infolge des Widerspruchsverfahrens fast völlig entfallen. Ungenau werden gelegentlich die Aufsichtsbeschwerde und die Dienstaufsichtsbeschwerde als V. bezeichnet.




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