Verwirkung eines Sozialleistungsanspruches

Im Sozialrecht :

Trotz fehlender gesetzlicher Regelung gehen Rspr. und Schrifttum davon aus, dass Sozialleistungsansprüche verwirkt werden können. Voraussetzungen der Verwirkung sind, dass der Anspruch verzichtbar ist (Verzicht auf Sozialleistungen), er über eine ungewöhnlich lange Zeit nicht geltend gemacht wurde und der Leistungsträger den begründeten Eindruck hatte, dass die Sozialleistung nicht geltend gemacht wird, und sich darauf einstellte. Liegen diese Voraussetzungen vor, so erlischt der Anspruch auf die Sozialleistung.




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