Veto

(lat.: ich verbiete); Einspruch; z.B. V. eines ständigen Mitglieds des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (ist strenggenommen aber gar kein V., weil die UNO-Charta die Zustimmung der ständigen Mitglieder vorschreibt; ohne diese kommt gar kein Beschluß zustande, gegen den Einspruch eingelegt werden könnte).

(lat. = ich verbiete), Einspruch.

(lat.) ich verbiete, Einspruchsrecht




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