Veto (lat.: ich verbiete); Einspruch; z.B. V. eines ständigen Mitglieds des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (ist strenggenommen aber gar kein V., weil die UNO-Charta die Zustimmung der ständigen Mitglieder vorschreibt; ohne diese kommt gar kein Beschluß zustande, gegen den Einspruch eingelegt werden könnte).
Weitere Begriffe : Prioritäre Stoffe | Rat der Volksbeauftragten | Erwerbstätigkeit |
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