VideowahlgegenüberstellungDie Videowahlgegenüberstellung ist eine Form der indirekten Wahlgegenüberstellung/ indirekten Wahlkonfrontation. Es wird unterschieden zwischen der simultanen und der sequenziellen Videowahlgegenüberstellung: Die simultane Videowahlgegenüberstellung ist dadurch gekennzeichnet, dass gleichzeitig alle Vergleichspersonen und der Tatverdächtige videografiert werden. Diese Aufnahmen können Ubersichts- und Porträtaufzeichnungen, einzelne Verhaltensdemonstrationen und auch Sprechproben enthalten. Bei der sequenziellen Videowahlgegenüberstellung werden Einzelaufnahmen von Vergleichspersonen und dem Tatverdächtigen zu einem Videofilm zusammengeschnitten, welcher dem Wiedererkennungszeugen vorgeführt wird. Voraussetzung für eine derartige sequenzielle Videowahlgegenüberstellung ist, dass die Aufnahmen von den einzelnen Personen unter den gleichen Umständen und Bedingungen gefertigt werden.
Weitere Begriffe : Beamtenrechtsrahmengesetz | sprechunfähig | Ersatzführerschein |
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