Viehhandelunterliegt zahlreichen bes. Vorschriften,z.B. den §§ 481-492 BGB, dem Gesetz über den Verkehr mit Vieh und Fleisch, dem Gesetz über Fütterung vom 21.11.1936, dazu vielen bes. Verordnungen.
Weitere Begriffe : entschuldigend | Mieterkündigung bei Todesfällen | Schuldhaft |
MMnews
|