Viehseuchenbekämpfung

Die Veterinärüberwachung ist geregelt im Fleischbeschaugesetz und im Viehseuchengesetz. Die veterinärpolizeilichen Massnahmen des ViehseuchenG.es betreffen insbes.: Einschleppung von Viehseuchen aus dem Ausland, die Bekämpfung von Seuchen (Anzeigepflicht, Schutzmassregeln - Hundesperre! -, u. a.), Strafmassnahmen.




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