Vinkulationskauf

ist ein Kauf, bei dem der Verkäufer einen Dritten ermächtigt, die verkaufte Sache gegen Zahlung der Vinkulationssumme dem Käufer zu übergeben, und zugleich der Käufer angewiesen ist, den Kaufpreis an den Dritten gegen Empfang der Ware zu zahlen.

ist ein Kauf unter Einschaltung eines im Besitz der Kaufsache befindlichen Dritten in der Weise, dass die Übergabe der Sache von dem Dritten an den Käufer und die Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer an den Dritten an die Zustimmung des Verkäufers gebunden (vinkuliert) ist.




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