Volksaktieist die umgangssprachliche (nicht gesetzliche) Bezeichnung für die im Zuge der Privatisierung des Bundesvermögens ausgegebenen und einem breiten Anlegerpublikum angebotenen Aktien. Zum Teil ist damit eine Beschränkung (oder ein zeitweiliger Ausschluss) des Aktienstimmrechts verbunden. Ältere Beispiele sind VW und VEBA, jüngere Lufthansa und Deutsche Telekom AG.
Weitere Begriffe : Schulaufsicht | Mehrtäterschaft | Stillstand eines Verfahrens |
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