Volkshochschulen
Einrichtungen, die der Erwachsenenbildung dienen, jedoch bisher zu keinem gesetzlich anerkannten Abschluss führen.
sind Einrichtungen, die durch Abhaltung von Lehrgängen, Vorträgen und Studienfahrten die Erwachsenenbildung fördern, und zwar durch Vermittlung berufsfördernder und allgemeinbildender Kenntnisse. Die V. werden von öffentlichen (meist kommunalen), kirchlichen, gewerkschaftlichen oder freien Organisationen getragen, die im Deutschen Volkshochschulverband zusammengeschlossen sind. Eine umfassende gesetzliche Regelung des Volkshochschulwesens besteht nicht. Obwohl die Erwachsenenbildung von großer öffentlicher Bedeutung ist, enthielt sich der Staat bisher weitgehend einer gesetzlichen Regelung und beschränkte sich auf finanzielle Förderung. Zuständig für die Gesetzgebung über V. sind die Länder (vgl. z. B. bayer. G vom 24. 7. 1974, GVBl. 368; Hessisches Weiterbildungsgesetz v. 25. 8. 2001, GVBl. I 370).
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