Erwachsenenbildunggibt als eigenständiger Bereich des Bildungswesens mit ihren Bildungsangeboten Gelegenheit, die in der Schule, Hochschule oder in der Berufsausbildung erworbene Bildung zu vertiefen, zu erneuern und zu erweitern. Die Ausgestaltung der E. ist landesrechtlich geregelt (vgl. z. B. bayer. G zur Förderung der E. vom 24. 7. 1974, GVBl. 368). Geregelt sind insbes. Grundlagen der Organisation (Träger und Einrichtungen), finanzielle Angelegenheiten (insbes. Förderung durch Staat und Kommunen), Ausbildungsvoraussetzungen, Forschung und Lehre, Zertifikate. Besondere Bedeutung im Bereich der E. haben die Volkshochschulen.
Weitere Begriffe : Sorten | Betriebsverfassungsverletzung | Revolvingkredit |
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