Volkssouveränität
Grundprinzip der Demokratie, wonach die Staatsgewalt vom Volke ausgeht.
Grundsatz der Demokratie, wonach die Staatsgewalt vom Volk ausgeht.
Volk Verfassungsgebende Gewalt Demokratie
heisst, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Das Volk übt die Staatsgewalt unmittelbar durch Wahlen und Abstimmungen, mittelbar durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung aus (Art. 20 II GG). Demokratie.
(Art. 20 II GG) ist die Inneha- bung der Staatsgewalt durch das Volk. Lit.: Köbler, G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005; Behre, J., Volkssouveränität und Demokratie, 2004
Demokratie.
Demokratie.
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