Voranmeldungszeitraum

Umsatzsteuer: Zeitraum, für den ein Unternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben hat. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich gem. § 18 Abs. 2 S.1 UStG das Kalendervierteljahr. Nur wenn die Steuer (Zahllast) für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6 136 € beträgt, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.
Unternehmensneugründer hatten bislang aufgrund einer Selbsteinschätzung der zu zahlenden Umsatzsteuer Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich abzugeben. Ab dein 1.1. 2002 müssen diese in dem Kalenderjahr, in dem sie die Tätigkeit aufnehmen, und im folgenden Kalenderjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich unabhängig von der Höhe der Steuerschuld abgeben.




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