Voranmeldungszeitraum Umsatzsteuer: Zeitraum, für den ein Unternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben hat. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich gem. § 18 Abs. 2 S.1 UStG das Kalendervierteljahr. Nur wenn die Steuer (Zahllast) für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6 136 € beträgt, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.
Weitere Begriffe : Schuldnergemeinschaft | Enteignung | Untersuchung, strafrechtliche |
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