Vorbeifahrt Engpaß. Vorbeifahrt nennt man den Verkehrsvorgang, bei dem ein Fahrzeug an einem haltenden (oder nahezu haltenden) anderen Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn sich vorbeibewegt (Gegensatz: Überholen). Der Gegenverkehr hat Vorrecht. Wie beim Überholen ist zu blinken (§ 6 StVO).
Weitere Begriffe : Neutralität | Begründung eines Verwaltungsaktes | Mäklervertrag |
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