Vorbeugehaft Haft zur Verhinderung einer Straftat. Ist grds. unzulässig. In eng begrenzten Fällen kann (nach der StPO) aber die Wiederholungsgefahr ein Haftgrund sein.
Weitere Begriffe : Überwachung der Telekommunikation | Agentur | Betriebspachtvertrag |
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