Vorbürge

ist die Person (Bürge), für deren Bürgschaftsverpflichtung sich bei der Nachbürgschaft der Nachbürge verbürgt (§§ 765 ff. BGB).




Vorheriger Fachbegriff: Vorauszahlungen | Nächster Fachbegriff: Vorbehalt


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen