Vorpatentierungist gegeben, wenn für eine Erfindung auf eine frühere Anmeldung hin ein Patent erteilt worden ist. Sie steht der Erteilung eines Patents auf eine spätere Anmeldung hin entgegen, § 4 Abs. II PatG.
Weitere Begriffe : Jugendvertretung | Depotstimmrecht | Namenswechsel |
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