Vorschlagswesen

Im Arbeitsrecht :

. Das Betriebliche V. soll die Ideenkräfte der Mitarbeiter dem Unternehmen nutzbar machen. --Arbeitnehmererfindung. Lit.: Gutbrod-Speidel PersF 93, 304; Thom PersF 93, 280.




Vorheriger Fachbegriff: Vorschlagsrecht des Betriebsrates | Nächster Fachbegriff: Vorschrift


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen