Vorschulen

1.
Im deutschen Kaiserreich bis 1918 bezeichnete V. eine Schulform, die von der 1. bis zur 3. Jahrgangsstufe reichte. Sie konnte an der Stelle der Volksschule (Grundschule) besucht werden, war aber ein Jahr kürzer und bereitete auf das Gymnasium vor. Die V. wurden in der Weimarer Republik abgeschafft. Sie blieben nach Art. 7 VI GG aufgehoben (wie schon durch Art. 147 III WV).

2.
Im heutigen Sprachgebrauch versteht man unter V. eine der Volksschule Grundschule, Hauptschule) vorausgehende Erziehung. Dabei kann es sich sowohl um Vorklassen einer schulischen Einrichtung handeln (Primärbereich), als auch um Angebote in Kindereinrichtungen (Elementarbereich). Im Freistaat Sachsen haben die Kindertageseinrichtungen (s. Kindergarten) auch einen Bildungsauftrag zur Vorbereitung auf die Schule. Die Vorschulerziehung soll auf schulische Leistungen vorbereiten und insbes. auch Benachteiligungen abbauen.




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