Vorsorgeuntersuchungensind Maßnahmen der Krankenversicherung und der Sozialhilfe zur Früherkennung von Krankheiten, Untersuchung von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr auf Entwicklungsstörungen und jährlich einmal von Frauen ab 20. und Männern ab 45. Lebensjahr auf Krebsverdacht, ferner für Versicherte nach Vollendung des 35. Lebensjahres alle 2 Jahre einmal auf Herz- und Nierenerkrankungen sowie auf Zuckerkrankheit (§§ 25, 26 SGB V; § 8 KVLG; § 47 SGB XII).
Weitere Begriffe : Behandlungspflicht | ITSO | Pflegeberücksichtigungszeiten |
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