Vorzugslastöffentliche Abgabe, die dem Ausgleich von Vorteilen dient, die der Pflichtige durch eine öffentliche Einrichtung (Beitrag) oder Tätigkeit (Gebühr) erzielt. Gegensatz: Steuer.
Weitere Begriffe : Jagdausübungsrecht | Rückwirkungsverbot | Zahlenlotto |
MMnews
|