Währungsgesetz

vom 20.6.194», setzte die Deutsche Mark (EUR) an die Stelle der Reichsmark als gesetzliches Zahlungsmittel (Währungsreform) und machte Gold- und Fremdwährungsklauseln von der Genehmigung durch die Bundesbank abhängig; letztere sind im Aussenhandel jetzt nicht mehr genehmigungspflichtig.

Durch das W. v. 20. 6. 1948 (WiGBl. Beilage 5, S. 1) wurde die Reichsmarkwährung (RM) durch die neue Währung der Deutschen Mark (DM) ersetzt (Währungsreform). Damit war ab 21. 6. 1948 bis 31. 12. 2001 die DM alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Jetzt ist dies der Euro.




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