Währungsklausel

die Abrede in einem Vertrag (z.B. Darlehen), nicht in deutscher, sondern in ausländischer Währung (z.B. US-Dollar) zu zahlen, um so eine Wertminderung der eigenen Währung zu umgehen; diese heute wegen der relativen Stabilität der EUR ungebräuchliche Klausel bedarf der Genehmigung durch die Bundesbank, wenn sie zwischen Gebietsansässigen vereinbart wird.

Geldschuld (2).




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