Währungsgesetz vom 20.6.194», setzte die Deutsche Mark (EUR) an die Stelle der Reichsmark als gesetzliches Zahlungsmittel (Währungsreform) und machte Gold- und Fremdwährungsklauseln von der Genehmigung durch die Bundesbank abhängig; letztere sind im Aussenhandel jetzt nicht mehr genehmigungspflichtig.
Weitere Begriffe : Eintritt eines Gesellschafters | Mehrerlös | Abschläge von der Rente |
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