Wahlbehinderung gewaltsame oder durch Drohung mit Gewalt herbeigeführte Verhinderung oder Störung einer Wahl oder der Feststellung ihres Ergebnisses; strafbar nach § 107 StGB.
Weitere Begriffe : Umweltinformationsgesetz | Sicherheitsrecht | Einkunftszurechnung |
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