Wahlfälschung Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Wahlergebnis herbeiführt oder wer das (richtige) Wahlergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft; ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt (§ 107 a StGB).
Weitere Begriffe : Truppenstatut | Erstausstattung der Wohnung | Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister |
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