Wahlgeheimnis Grundsatz einer demokratischen Wahl, wonach es geheim bleiben muß, für wen der einzelne Wähler seine Stimme abgegeben hat. Dazu sind im Wahllokal Vorkehrungen zu treffen, daß der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Wahlumschlag legen kann. Für die Aufnahme der Umschläge sind Wahlurnen zu verwenden, die die Wahrung des W. sicherstellen.
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