Wahlverfahrensrechtist die Gesamtheit der Vorschriften, die den Ablauf öffentlicher Wahlen regeln. Das W. ist in den Wahlgesetzen und Wahlordnungen für die einzelnen Vertretungskörperschaften geregelt (Bundeswahlgesetz und -wahlordnung, Wahlrecht; Landes-, Gemeindewahlgesetze und -wahlordnungen). Es enthält insbes. Bestimmungen über das aktive und passive Wahlrecht, über die Wahlorgane, die Vorbereitung der Wahl, den Wahltermin, die Durchführung der Wahlhandlung, die Feststellung des Wahlergebnisses und die Wahlprüfung. Die Wahlhandlung muss öffentlich, die Stimmabgabe frei und geheim sein. Die Wähler geben i. d. R. ihre Stimme persönlich im Wahllokal ab; doch lassen die Wahlgesetze meist auch die Briefwahl zu.
Weitere Begriffe : Mehrheitswahl | Ehrengerichte | Gruppenerbschein |
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