Wahlkapitulationen vertragliche Zusicherungen des zu Wählenden für den Fall seiner Wahl. Als erster König vereinbarte Karl V. 1519 mit den Kurfürsten W., in denen er den Reichsständen Zugeständnisse machte.
Weitere Begriffe : Lex domicilii | Drittland | Vollstreckungsmaßnahme |
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