Wasserpfennigist die landläufige Bezeichnung für Abgaben für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser. Grundlagen finden sich in den Landeswasser- oder Landesabgabengesetzen. Vom W. ausgenommen sind erlaubnisfreie Benutzungen und Bagatellfälle.
Weitere Begriffe : Nomotheten | Veröffentlichungsbefugnis | uneigentlicher Werklieferungsvertrag |
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