Grundwasser Grundstückseigentümer würden gerne ihre Rechte nicht nur auf der Erdoberfläche, sondern auch unter diese hinein verlegt sehen. Soweit das Grundwasser davon betroffen ist, hat das Wasserhaushaltsgesetz Bestimmungen getroffen, dass jede wasserwirtschaftlich bedeutsame Nutzung des Grundwassers ausschliesslich an eine vorherige staatliche Verleihung gebunden ist, ohne dass der Grundstückseigentümer ein Recht darauf hat. Prinzipiell hat der Grundstückseigentümer auf jeden Fall kein Recht, auf das unterirdische Wasser zuzugreifen. Er kann aber auch für diese Einengung des Eigentumsrechts keine Entschädigung vom Staat verlangen, zumindest war das Bundesverfassungsgericht dieser Meinung. Schliesslich sei »das Wasser eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens«. Es werde nicht nur als Trink- und Brauchwasser, sondern auch als Produktionsmittel in Industrie und Handwerk benötigt. Eine geordnete Wasserbewirtschaftung sei somit sowohl für die
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