Wechselrechtsfähigkeit

Wechselfähigkeit.

Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten aus dem Wechsel zu sein. Wechselrechtsfähig sind alle natürlichen und juristischen Personen aufgrund ihrer Rechtsfähigkeit.




Vorheriger Fachbegriff: Wechselrecht | Nächster Fachbegriff: Wechselregress


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen